Allgemeine Geschäftsbedingungen der

TeamSpirit Personal GmbH

 

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1.

 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TeamSpirit Personal GmbH, Naststraße15D, 70376 Stuttgart (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistun-gen (im Folgenden kurz "Kunde" genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2.

 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TeamSpirit Personal GmbH, Naststraße15D, 70376 Stuttgart (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistun-gen (im Folgenden kurz "Kunde" genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4.

Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.5.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.6.

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. Leistungen

2.1.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stetes aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und Kunde.

2.2.

Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst alle im Bereich der Personalberatung umfassenden Tätigkeiten. Diese umfassen insbesondere, jedoch nicht abschließend, die folgenden Leistungen:

  • Entwicklung und Optimierung von Stellenanzeigen
  • Beratung bzgl. der Unternehmensdarstellung (z.B. Optimierung von Unternehmens-Benefits)
  • Beratung und Entwicklung von Online-Kampagnen
  • Reporting
  • Prüfung von eingehenden Bewerbungen
  • Koordination von Bewerbungsgesprächen

2.3.

Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem Kunden ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet. Insbesondere kann der ANBIETER keine (qualitative und/oder quantitative) Garantie hinsichtlich der eingehenden Bewerbungen gewährleisten
und/oder hinsichtlich eines konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolgs (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) abgeben.

2.4.

Die Entscheidung über die Einstellung von Bewerbern liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Der ANBIETER kann daher für die Anzahl an eingestellten Bewerbern nicht haftbar gemacht werden. Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen hiervon unabhängig.

2.5.

Der ANBIETER ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.

2.6.

In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Vertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. 

3. Vertragsabschluss

3.1.

Die Präsentation der Leistungen auf einer Webseite, einer durch den ANBIETER betriebenen Landingpage oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Unabhängig hiervon ist auch der ANBIETER jederzeit berechtigt, ein Angebot abzugeben, welches der Kunde gem. Ziff. 3.2. annehmen kann.

3.2.

Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail, mit Hilfe einer digitalen Signatur oder schriftlich erfolgen.

3.3.

Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

4. Vergütung

4.1.

Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Leistungsbeschreibung geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

4.2.

Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar Rechnungserhalt fällig und zahlbar sofort.

4.3.

Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

5. Verzug

5.1.

Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht wurden.

5.2.

Kommt der KUNDE mit der Annahme der Leistungen in Verzug, so kann der ANBIETER für die infolge des Verzuges nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dieser Annahmeverzug besteht insbesondere auch dann, wenn der ANBIETER seiner Leistungspflicht nicht nachkommen kann, da der KUNDE ihm obliegende Mitwirkungshandlungen (wie etwa die Bereitstellung von Login-Informationen, Stellenbeschreibungen, Unternehmensinformationen oder Kontakt zum ANBIETER etc.) nicht erfüllt.

5.3.

Bricht der KUNDE das Projekt vor der Beendigung einseitig ab, ist der ANBIETER berechtigt die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

5.4.

Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.5.

Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

6. Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1.

Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2.

Der Kunde stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. Texte, Bilder) wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht. Der Kunde stellt sicher, dass das zur Verfügung gestellte Material keine Rechte Dritter verletzt und stellt den ANBIETER ggf. von etwaigen Schadensersatzansprüchen frei.

6.3.

Der ANBIETER ist berechtigt, Termine dem Kunden gegenüber jederzeit digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

6.4.

Der Kunde ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Kunde zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

7. Vorbehalt der Weitervermittlung

7.1.

Dem ANBIETER steht es frei, bei Nichtabschluss eines Arbeitsvertrages die Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten Dritten zu unterbreiten.

8. Vertragslaufzeit und Erfüllung

8.1.

Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen.

8.2.

Wird die angestrebte Anzahl an Kandidaten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht, gilt die Leistung als erfüllt.

8.3.

Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, die sich jeweils um einen weiteren Monat verlängert, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt wird.

9. Zahlungsbedingungen

9.1.

Die Zahlung durch den Kunden erfolgt per Rechnung.

10. Haftung auf Schadenersatz

10.1.

Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

10.2.

Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

10.3.

Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Ver-tragspartner regelmäßig vertrauen darf.

11. Widerrufsrecht

11.1.

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

12. Datenschutz, Geheimhaltung

12.1.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

12.2.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

12.3.

Personaldossiers von Kandidaten sind rechtlich geschützt.

12.4.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Dossiers und weitere ihm aus der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Eine Weiterleitung an Dritte darf ausschließlich nach schriftlicher Zusage durch den ANBIETER erfolgen.

13. Referenznennung

13.1.

Der ANBIETER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Stuttgart.

14.2.

Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

14.3.

Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

14.4.

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

14.5.

Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

Stand: Oktober 2023

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